- ...müssen Sie älter sein als 24 Jahre und jünger als 40 Jahre.
- ...ist Ihre Kinderlosigkeit mit anderen Methoden nicht zu beheben.
- ...sind Ihre Gebärmutter und mindestens ein Eierstock funktionstüchtig.
- ...wurde Ihr Rötelnschutz nachgewiesen.
- ...sind Sie sind HIV-negativ.
- ...sind Sie verheiratet.
Von diesen Voraussetzungen kann selbstverständlich abgewichen werden, jedoch ist dann keine anteilige Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich. |