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 Das Embryonenschutzgesetz
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Im Embryonenschutzgesetz vom 26.10.1990 hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin sehr genau beschrieben. Wenn Sie der Text im Detail interessiert - fragen Sie uns danach!

Ziel des Gesetzes ist es, den gewissenhaften Umgang mit entstehendem menschlichem Leben zu regeln und Mißbrauch jeder Form zu verhindern. So ist beispielsweise festgelegt, daß in der in-vitro-Fertilisation nur ausgebildete Ärzte arbeiten. Das gibt Ihnen die Sicherheit, vom Spezialisten betreut zu werden.

Verboten ist in Deutschland im Rahmen der IVF-Behandlung die wissentliche Befruchtung von mehr als drei Eizellen, die Ei- und Samenspende an Dritte sowie die Leihmutterschaft.

Auch Experimente mit Embryonen sind, auch wenn in anderen Ländern zum Teil erlaubt, bei uns streng verboten.

Wir sichern Ihnen daher zu, verantwortlich mit dem Persönlichsten, was Sie haben, umzugehen.

Zusätzliche Informationen als PDF-Datei : (Adobe Reader wird benötigt)

gesetz_zum_schutz_von_embryonen.pdf (10,13 kByte)




 
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Kinderwunsch Praxisklinik
Fleetinsel Hamburg
Admiralitätstraße 4
20459 Hamburg
Telefon: +49-40-386 055-53
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