Startseite | Impressum | Kontakt | Übersicht
 
   
 
 
 Gesetzliche Krankenkasse
 Private Krankenversicherung
 Differierende Versicherungen
 
Standort : Behandlung / Kostenübernahme / Gesetzliche Krankenkasse /
 
Gesetzliche Krankenkasse

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetz (GMG) die Bedingungen für gesetzlich Versicherte geändert, wenn diese eine Kinderwunschbehandlung unter Anwendung der Methoden der Insemination (IUI), der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der Intrazyplasmatischen Spermiuninjektion (ICSI) benötigen.


Mit Start des GMG am 01. Januar 2004 tragen die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nur noch 50 % der  Kosten für die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, die Medikamente und den  sogenannten 'Sprechstunden-Bedarf'. Die übrigen Kosten entfallen auf das Patienpaar und sind von diesem zu bezahlen. Der Gesetzgeber hält einen solchen Eigenanteil für zumutbar.
Die Zahl der Behandlungszyklen, für die die gesetzliche Krankenkasse die Kosten anteilig übernimmt, ist begrenzt. So übernimmt sie anteilig die Kosten für maximal:


- 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation
- 8 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation
- 3 IVF- oder ICSI-Behandlungszyklen

Nach der Geburt eines Kindes entsteht ein neuer Anspruch auf eine anteilige Kostenbeteiligung. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden zur Zeit kontrovers diskutiert. Nach Auskunft  von im Sozialrecht erfahrenen Juristen besteht bereits ein erneuter Anspruch, sobald eine sogenennte  'klinische Schwangerschaft' eingetreten ist, diese jedoch als Fehlgeburt oder Eileiterschwangerschaft geendet ist. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzte.


Die  anteilige Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist desweiteren an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese sind wie folgt:


- das Kinderwunschpaar muß miteinander verheiratet sein
- beide Partner müssen 25 Jahre und älter sein
- beide Partner müssen HIV-negativ sein 
- es muss ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen
- es müssen spezielle Beratungen des Kinderwunschpaares vor IUI-, IVF- oder
  ICSI- Behandlungsbeginn durchgeführt worden sein.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme mit dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder dem 50.Geburtstag des Ehepartners endet. Entscheidend  ist das Alter am
1. Zyklustag, am 1. Stimulationstag oder dem 1. Tag der sogenannten 'Down Regulation'.

Nach einer Sterilisation ist eine Kostenübernahme  nur in Ausnahmefällen nach gesondertem Antrag und medizinischer Begutachtung möglich. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzte. 

Behandlungsplan


Gemäß o.g. Beschreibung ist der Arzt gefordert, einen detaillierten Behandlungsplan zu erstellen. Dieser beinhaltet Angaben zu den  festgestellten Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit, zu den einzuleitenden Behandlungsmaßnahmen und zu den  geschätzten Gesamtkosten der Therapie. Für beide Partner sind gemäß Vorgaben getrennte Behandlungspläne zu erstellen. Diese werden Ihnen vom behandelnden Arzt ausgehändigt und sind der zuständigen Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die Behandlung selbst kann erst beginnen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der genehmigte Behandlungsplan vorliegt.
Sie werden in dem Behandlungsplan die geschätzten Kosten sehen, von denen  50 % als Eigenanteil von Ihnen selbst  gezahlt werden müssen. Bedenken Sie bitte, dass der behandelnde Arzt nur eine ungefähre Schätzung der zu erwartenden Kosten vornehmen kann.

Individuell auf Sie abgestimmt können somit weniger oder mehr Behandlungskosten entstehen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat hilfreich zur Seite.





 
 Seite drucken
 
Adresse

Kinderwunsch Praxisklinik
Fleetinsel Hamburg
Admiralitätstraße 4
20459 Hamburg
Telefon: +49-40-386 055-53
Telefax: +49-40-386 055-51
info@
kinderwunsch-praxisklinik.de
 
 
 
 
 
 
Aktuelles
Präsentationsfilm unserer Praxisklinik
img_1221.jpg
Klicken Sie hier zum vergrößern
MIt diesem Präsentationsfilm möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Kinderwunsch-Praxisklinik verschaffen. ...

Aktuellste Ultraschall-Technologien
Einling 10 ssw1.jpg
Klicken Sie hier zum vergrößern
Aktuellste Ultraschall-Technologien bieten eine 3D/4D-Technik, die farblich plastische Bilder in Bewegung zeigen kann. ...

Aktuellste Behandlungsergebnisse 2010
ivf_ics_alter_i_2010.jpg
Klicken Sie hier zum vergrößern
Wir freuen uns,  Ihnen  die aktuellsten Behandlungsergebnisse des ersten Halbjahres 2010  vorzustellen.   ...

Kostenübernahme erfolgloser Behandlungen durch die GKV
imageseredrer.jpg
Klicken Sie hier zum vergrößern
Mit Urteil vom 25.Juni 2009 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass nach drei erfolglosen ...

Aufwand für künstliche Befruchtung mit Spendersamen steuerlich absetzbar
gesetzestext.jpg
Klicken Sie hier zum vergrößern
Das niedersächsische Finanzgericht hat Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen ...

Auslandsbehandlungen - was sind die Fakten?
ivfeuropa_150x104.jpg
Klicken Sie hier zum vergrößern
Immer wieder wird diskutiert, ob  eine Behandlung im Ausland besser sei. Der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer ...

Zum News-Archiv »
  alle News | zum News-Archiv »
© 2010 M3-Communication