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Die Kryokonservierung von befruchteten Eizellen im Vorkernstadium ist heutzutage ein etabliertes System. Gemäß deutschem Embryonenschutzgesetz (EschG 1990) dürfen in einem Behandlungszyklus maximal 3 Embryonen in die Gebärmutterhöhle transferiert werden, um eine Schwangerschaft zu erzielen. "Überzählige " befruchtete Eizellen im Vorkernstadium können auf Wunsch des Patientenpaares tiefgefroren und zu einem späteren Zeitpunkt aufgetaut und nachdem sich aus ihnen Embryonen entwickelt haben in die Gebärmutterhöhle übertragen werden Dieses Verfahren ermöglicht den Eintritt einer Schwangerschaft ohne das erneut alle Therapie-Schritte einer IVF- oder ICSI-Therapie durchlaufen werden müssen, es entfallen also sowohl die hormonelle Stimulation, als auch die Entnahme der Eizellen (Punktion). Das Verfahren ist bewährt und sicher. Die Chance auf den Eintritt einer Schwangerschaft ist jedoch etwas erniedrigt. Bilder und Kommentare zur Eizell- und Embryonalentwicklung entnehmen Sie bitte dem Kapitel 'Grundlagen: Der Embryo- die ersten Tage'. |