• die In-vitro-Fertilisation und die Intrazytoplasmatische Spermiuminjektion durch speziell reproduktionsmedizinisch ausgebildete Ärzte/Ärztinnen durchzuführen.
• während eines Behandlungszyklus bis zu drei befruchtete Eizellen oder Embryonen in die Gebärmutter einzusetzen.
• Samen des Partners zu übertragen (Insemination).
• unter speziellen Voraussetzungen Fremdsamen eines Spenders zu übertragen.
• Eizellen im Vorkernstadium einzufrieren (Kryokonservierung).
• mehr als drei Eizellen einzusetzen.
• fremde Eizellen einzusetzen.
• eine Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen.
• Samen eines Verstorbenen zu verwenden.
• menschliche Embryonen missbräuchlich, zum Beispiel für Experimente, zu verwenden.