WAS IST NACH DEM GESETZ ERLAUBT

Krebsdiagnose und zukünftiger Kinderwunsch:
Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin.

Wir wissen, dass Zeit bei einer Krebsdiagnose oft ein entscheidender Faktor ist. Daher bieten wir Ihnen in der Kinderwunsch Praxisklinik Fleetinsel die Möglichkeit an, Termine für das sogenannte Medical Freezing innerhalb von nur drei Tagen zu vereinbaren, um sich beraten zu lassen. Dies ermöglicht es Ihnen, die Chance für eine mögliche Zukunft mit eigenen Kindern zu bewahren.

Kinderwunschzentrum Hamburg 2021 Badge

In Deutschland regelt das Embryonenschutzgesetz (ESchG), was im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin zulässig ist – um den gewissenhaften Umgang mit der Entstehung menschlichen Lebens zu sichern und Missbrauch zu verhindern. Das gibt auch Ihnen als Kinderwunschpaar Sicherheit.

Nach dem Embryonenschutzgesetz ist es erlaubt:

• die In-vitro-Fertilisation und die Intrazytoplasmatische Spermiuminjektion durch speziell reproduktionsmedizinisch ausgebildete Ärzte/Ärztinnen durchzuführen.

• während eines Behandlungszyklus bis zu drei befruchtete Eizellen oder Embryonen in die Gebärmutter einzusetzen.

• Samen des Partners zu übertragen (Insemination).

• unter speziellen Voraussetzungen Fremdsamen eines Spenders zu übertragen.

• Eizellen im Vorkernstadium einzufrieren (Kryokonservierung).

Nach dem Embryonenschutzgesetz nicht erlaubt ist es:

• mehr als drei Eizellen einzusetzen.

• fremde Eizellen einzusetzen.

• eine Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen.

• Samen eines Verstorbenen zu verwenden.

• menschliche Embryonen missbräuchlich, zum Beispiel für Experimente, zu verwenden.

Den vollständigen Gesetzestext zum Schutz von Embryonen können Sie sich hier anschauen.