Wenn nach ein bis zwei Jahren trotz ungeschütztem und regelmäßigem Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft eingetreten ist, spricht man von Unfruchtbarkeit oder Sterilität. In diesem Fall ist eine Untersuchung sinnvoll, um mögliche Ursachen Ihres unerfüllten Kinderwunsches rechtzeitig feststellen zu können. In der Kinderwunsch Praxisklinik Fleetinsel Hamburg erhalten Paare eine zuverlässige und genaue Diagnose. Bestätigt sich eine Unfruchtbarkeit bei einem oder auch beiden Partnern, können Sie in Ruhe entscheiden, ob eine Kinderwunschbehandlung für Sie in Frage kommt. Mehr zum Thema unter Unerfüllter Kinderwunsch.
Es gibt viele Aspekte, die den Eintritt einer Schwangerschaft und ihren Verlauf beeinflussen können. Wenn Sie diese beherzigen, werden Sie zwar nicht unbedingt die Unfruchtbarkeit überwinden, aber Sie können Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Kinderwunschtherapie deutlich erhöhen. Mehr zum Thema unter Kinderwunschregeln.
Diese Frage lässt sich leider nicht genau beantworten. Warum das so ist, welche Anhaltspunkte es dennoch gibt und wer die beste Einschätzung machen kann, erfahren Sie unter dem Punkt Welche Chancen haben wir auf ein Kind.
Die einzelnen Schritte einer IVF- oder ICSI-Behandlung erklären wir Ihnen detailliert unter dem Punkt In-vitro-Fertilisation.
Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Erfahrung und Kompetenz Ihnen höchste Sicherheit bei der Durchführung Ihrer Kinderwunschbehandlung geben. Doch wie bei jedem Eingriff in den Körper sollten Sie bedenken, dass auch bei einer In-vitro-Fertilisation oder einer Intrazytoplasmatischen Spermiuminjektion trotz größter Sorgfalt und Professionalität Probleme oder unerwünschte Ereignisse auftreten können. Mehr zum Thema unter Mögliche Risiken und abweichende Verläufe bei der In-vitro-Fertilisation.
Wie viele Embryonen in die Gebärmutter übertragen werden, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Generell ist in Deutschland die Übertragung von drei Embryonen erlaubt. In Hamburg gilt eine Sonderregelung der Ärztekammer: Um Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden, dürfen bei Frauen bis zum Alter von 34 Jahren maximal zwei und bei Frauen ab 35 Jahren maximal drei Embryonen eingesetzt werden. Dieser Entscheidung pflichten wir bei. Denn bis zum 35. Lebensjahr erhöht sich die Chance auf den Eintritt einer Schwangerschaft bei drei Embryonen nicht. Was aber steigt, ist das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft, die erhebliche gesundheitliche Gefahren für Mutter und Kinder bedeutet. Ob im individuellen Behandlungsfall ab 35 Jahren drei Embryonen eingesetzt werden, erörtern wir gemeinsam in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen.
Das Risiko einer Fehlgeburt besteht sowohl nach einer natürlichen Befruchtung als auch nach einer künstlichen Befruchtung. Etwa 16 Prozent der Schwangerschaften, die bundesweit nach einer In-vitro-Fertilisation entstehen, enden mit einer Fehlgeburt. Im Vergleich zu Schwangerschaften, die auf natürlichem Weg entstehen und vorzeitig enden, ist die Rate leicht erhöht. Das liegt jedoch nicht zuletzt daran, dass Kinderwunschpatienten bei Eintritt der Schwangerschaft im Durchschnitt älter sind und damit das Fehlgeburtsrisiko naturgemäß steigt.
Je nach Alter der Frau und Anzahl der eingesetzten Embryonen steigt bei einer In-vitro-Fertilisation das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. Patientinnen unter 35 Jahren empfehlen wir daher, einen, maximal zwei Embryonen in die Gebärmutterhöhle zu übertragen. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Zwillingsschwangerschaft nach künstlicher Befruchtung in allen Altersgruppen erhöht und liegt zwischen 16 und 18 Prozent. Selbst bei der Rückgabe nur eines Embryos kann sich eine eineiige Zwillingsschwangerschaft entwickeln. Die Wahrscheinlichkeit für eine Drillingsschwangerschaft beträgt drei bis vier Prozent.
Mehrlingsschwangerschaften sind für Mutter und Kinder riskanter als Schwangerschaften mit nur einem Kind und enden häufiger mit einer Frühgeburt. In Hamburg gilt daher – über das bundesweite Gesetz hinaus, das generell den Transfer von maximal drei Embryonen erlaubt – eine Sonderregelung der Ärztekammer: Um Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden, dürfen bei Frauen unter 35 Jahren maximal zwei und bei Frauen ab 35 Jahren maximal drei Embryonen eingesetzt werden.