Bereits seit dem 01.01.2013 fördert das Land Niedersachsen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, mussten Paare ihre Kinderwunschbehandlung bislang allerdings in einer Reproduktionseinrichtung in Niedersachsen durchführen lassen. Für alle, die in grenznahen Gebieten wohnen – vor allem bei Hamburg und Bremen – hatte diese Regelung klare Nachteile. Denn für sie liegen die nächstgelegenen Kinderwunschpraxen häufig außerhalb Niedersachsens, während Behandlungsmöglichkeiten im eigenen Bundesland zum Teil weit entfernt sind.
Betroffenen Paaren blieb bei den bisherigen Richtlinien nur die Wahl zwischen zwei ungünstigen Lösungen: die Förderung erhalten, dafür aber weite Wege in Kauf nehmen müssen oder aber von einer kurzen Anfahrt profitieren, dafür aber auf die finanzielle Unterstützung verzichten. Die niedersächsische Landesregierung hat deshalb die entsprechende Förderrichtlinie geändert, so dass nun auch Behandlungen in angrenzenden Bundesländern gefördert werden können. Dazu gehören neben Hamburg weitere, an Niedersachen grenzende Länder wie Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Informationen zur Kinderwunschförderung in Niedersachsen gibt es beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familien